Liebe Mitglieder
Wir dürfen unsere 100 / 50m Stände und die Laufende Scheibe wieder benutzen. Ebenso darf wieder Tontaube geschossen werden.
Ich appeliere an alle Schützen, sich an folgende Auflagen und Regeln zu halten.
Da immer nur maximal 4 Schützen die 100m Stände benutzen können sind bei größerem Andrang die Aufsichten befugt, ein zeitliches Limit für jeden Schützen zu setzen.
Ausserdem gehen unsere Mitglieder vor Gastschützen.
Die Auflagen bzw. Voraussetzungen
1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen, gilt für unsere Freistände 100 / 50m, Laufende Scheibe. Die Kurzwaffenstände sowie die Luftdruckstände müssen leider weiterhin geschlossen bleiben.
2. Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen ist einzuhalten
3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen für den gesamten Schießstand
4. kontaktfreie Durchführung,
5. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
6. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
7. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig, dazu zählt nicht der Biergarten des Schützenheimes.
8. keine besondere Gefährdung von anfälligen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
9. keine Zuschauer
10. Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben, sind aber beim An- und Abmelden zum Schutz der Aufsichten zu tragen.